Unterstützung im Rentenalter
Seit dem Jahr 2005 hat sich die Besteuerung der Renten verändert. Schnell kommt eine Einkommensteuernachzahlung auf Sie zu, wenn Sie ggf. noch zusätzliche Einkünfte erzielen. Mittlerweile werden viele Informationen bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt, unter anderem die gezahlten Beiträge durch Ihre Krankenkasse oder die erhaltenen Rentenzahlungen durch die Rentenversicherungsträger.
Wir überprüfen für Sie, ob eine Steuerpflicht vorliegt und möglicherweise eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss.
Selbstverständlich berechnen wir für Sie auch möglicherweise festzusetzende Einkommensteuer-Vorauszahlungen für laufende und Folgejahre.