Ihre Erbschaft – in guten Händen bei uns, Steuerhaus Kiel
Im deutschen Erbrecht wird als Erbschaft alles bezeichnet, was in seiner Gesamtheit im Erbfall auf die Erben übergeht. Davon betroffen sind Sach- und Vermögensgegenstände sowie Verträge und Rechtsverhältnisse. Für den Erben ergeben sich rund um den Nachlass daher vielfältige Fragen; einerseits aus rechtlicher und andererseits aus steuerlicher Sicht. An diesem Punkt sind wir als Steuerhaus Kiel aus der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel gefragt und gefordert.
Erbschaftsteuer, Erbauseinandersetzung und weiteres
Mit einer frühzeitigen Planung, und zwar noch zu Lebzeiten des zukünftigen Erblassers, kann eine spätere Erbschaftsteuer deutlich verringert bis vermieden werden. Wir unterstützen Sie bei den Bemühungen, Ihr eigenes Vermögen möglichst steuerlich günstig vererben zu können.
Eine andere Situation ist die Erbauseinandersetzung. In diesem zivilrechtlichen Verfahren wird das Erbvermögen einer Personenmehrheit unter den Erben verteilt beziehungsweise aufgeteilt; anschließend wird die Erbengemeinschaft aufgelöst. Die Alternative dazu ist das gemeinsame Fortführen des Erbes, beispielsweise als Unternehmen oder im Rahmen von Vermietung und Verpachtung.
Ob Erbengemeinschaft als Ganzes oder ob der einzelne Erbe; in jedem Fall ergeben sich vielfältige steuerlich relevante Fragen aus dem Nachlass. Wir sehen unsere Aufgabe darin, als Ihre Steuerberater des Vertrauens gemeinsam mit unserem Team Ihre Erbschaft so steuergünstig wie möglich zu gestalten. Das gilt sowohl für private als auch für Erben im Familienunternehmen in und außerhalb von Kiel.
Erben und vererben – den Nachlass schon zu Lebzeiten regeln
Wenn Sie Ihren Nachlass frühzeitig regeln, dann können Sie vielfältige Gestaltungsspielräume für die Übertragung des Familienvermögens ausschöpfen. Rund um das Erben, Vererben und Verschenken ergeben sich steuerliche Fragen für die beiden Seiten: Nachlassgeber als Schenkender sowie potentieller Erbe als Schenkungsempfänger. Unsere Steuerberatung beinhaltet auch den Vermögensübergang per Schenkung mit den sich daraus ergebenden steuerlichen Vorteilen.
Das Credo unserer Steuerberatung lautet: Wir sind erst dann zufrieden, wenn auch Sie zufrieden sind.